Gemeinde Seuzach erweitert Notunterkunft in Oberohringen

4. April 2024
Aufgrund der erneuten Erhöhung der Aufnahmequoten von Personen im Asylbereich per 1. Juli 2024 plant die Gemeinde Seuzach, die Notunterkunft in Oberohringen zu erweitern. Über das Geschäft wird an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni abgestimmt.

Der Zürcher Regierungsrat legt die Quote fest, nach derer die Gemeinden im Kanton proportional zur Bevölkerungszahl Asylsuchenden Obdach, Kleidung und Lebensmittel zur Verfügung stellen müssen. Infolge des Ukrainekriegs wurde die Aufnahmequote per 19. April 2022 von 0.5 auf 0.9 Prozent und per 1. Juni 2023 auf 1.3 Prozent erhöht. Für die Gemeinde Seuzach bedeuteten die beiden Erhöhungsschritte eine Zunahme von 38 auf 100 Asylsuchende. Die zusätzlichen Personen wurden in Gastfamilien, in den Notunterkünften in Seuzach und Oberohringen sowie in Wohnungen, welche die Gemeinde Seuzach auf dem privaten Wohnungsmarkt hinzumieten konnte, untergebracht. Die Gemeinde hat das Kontingent an freien Plätzen ausgeschöpft und kann zurzeit keine weiteren Asylsuchenden aufnehmen.

In der Medienmitteilung vom 31. Januar 2024 teilte die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich mit, dass die Asyl-Aufnahmequote per 1. Juli 2024 für alle Gemeinden des Kantons Zürich nochmals erhöht wird. Mit der erneuten Anhebung auf 1.6 Prozent muss Seuzach für 26 zusätzliche Asylsuchende geeigneten Wohnraum bereitstellen.

Der Gemeinderat hat verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten analysiert und ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Bau von zusätzlichen Wohneinheiten die einzig kurzfristig realisierbare Möglichkeit darstellt, weitere Plätze für Asylsuchende zu schaffen. Eine unterirdische Unterbringung ist nur für befristete Zwischenlösungen geeignet. Zudem ist derzeit kein bezahlbarer Wohnraum in der Gemeinde verfügbar.

In der Folge hat der Gemeinderat verschiedene Grundstücke im Eigentum der Gemeinde als Optionen sorgfältig geprüft und priorisiert. Aufgrund der Erschliessung sowie der aktuellen und geplanten Nutzung hat er entschieden, einen Erweiterungsbau der Notunterkunft in Oberohringen mit acht Wohneinheiten und insgesamt 32 Plätzen zu realisieren.

Für die Vorarbeiten hat der Gemeinderat einen Kredit von 45'000 Franken bewilligt. An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 werden die Stimmberechtigten über den Baukredit von 1'929'000 Franken befinden können. Der Bezug des Erweiterungsbaus ist für April 2025 vorgesehen. Bis dahin werden die zusätzlichen Asylsuchenden in unterirdischen Unterkünften platziert.

Notunterkunft Oberohringen