Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 21. März 2024

27. März 2024

Der Gemeinderat Seuzach hat an seiner Sitzung vom 21. März 2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Ergebnis Jahresrechnung 2023

Die Jahresrechnung der Gemeinde Seuzach weist für das Jahr 2023 einen Ertragsüberschuss von 4,29 Millionen Franken aus. Bei einem budgetierten Ertragsüberschuss von 1,25 Mio. Franken schliesst die Rechnung damit rund 3 Millionen Franken besser ab.

Das erfreuliche Resultat ist hauptsächlich auf höhere Steuereinnahmen, ein für Seuzach günstiges Zinsumfeld sowie einmalige Sondereffekte zurückzuführen. Das Ergebnis widerspiegelt die gute wirtschaftliche Lage.

Weitere Informationen zur Jahresrechnung 2023 werden im Beleuchtenden Bericht publiziert.

Genehmigung Leistungsvereinbarung Elternbeiträge BeKi Kita Seuzi

Die BeKi GmbH hat für die BeKi Kita Seuzi in Ohringen ein Gesuch für einkommensabhängige Beiträge an die Kinderbetreuung (Elternbeiträge) eingereicht. Gemäss Art. 2 Elternbeitragsverordnung der Gemeinde Seuzach vom 7. Juni 2021 ist für eine Zusammenarbeit eine Leistungsvereinbarung notwendig.

Die eingereichten Unterlagen der BeKi GmbH entsprechen den Kriterien gemäss dem geltenden Erlass. Der Gemeinderat hat die Leistungsvereinbarung per 1. April 2024 genehmigt.

Projekt- und Kreditgenehmigung Ersatz Wasserleitung Glärnischstrasse

Im Zuge der schrittweisen Erneuerungen zur Werterhaltung des Versorgungsnetzes der Wasserversorgung wird die aus dem Jahr 1965 stammende Wasserleitung in der Glärnischstrasse ersetzt. Zudem werden die Anschlussleitung in der Herbstackerstrasse und die durch die Parz. Nr. 2194 verlegte Verbindungsleitung zur Brandbühlstrasse erneuert. Nach den Werkleitungsarbeiten ist die Gesamterneuerung der Strassen- und Gehweg-Belagsflächen der Glärnischstrasse sowie der verhältnismässige Ersatz einzelner Strassen-Randabschlüsse vorgesehen.

Der Gemeinderat hat für den Ersatz der Wasserleitung sowie für die Strassensanierung und Instandstellung einen Kredit in der Höhe von 730'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Gestützt auf die Zustandserhebung im Rahmen des Generellen Wasserversorgungsplanes wird der Ersatz der Wasserleitung als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz betrachtet.

Projekt- und Kreditgenehmigung Strassensanierung "Im Räbhag"

Basierend auf den Erkenntnissen der Strassen- und Wasserleitungs-Zustandsanalysen sowie der Investitionsplanung im Generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) sind in der Quartierstrasse "Im Räbhag" koordinierte Sanierungsmassnahmen geplant.

Das Projekt umfasst den Ersatz der Wasserleitung sowie den Ersatz der Mischwasserkanalisation. Nach der Fertigstellung der Bauarbeiten für die Werkleitungen muss die Strasse komplett saniert werden. Insgesamt ist mit einer Bauzeit von ca. sechs bis sieben Monaten zu rechnen.

Der Gemeinderat hat für den Ersatz der Wasserleitung einen Kredit in der Höhe von 200'000 Franken, inkl. MWST, für den Ersatz der Mischwasserkanalisation einen Kredit von 320'000 Franken, inkl. MWST, sowie für die Strassensanierung und Instandstellung einen Kredit von 230'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Gestützt auf die Zustandserhebung im Rahmen des Generellen Entwässerungsprojektes bzw. des Generellen Wasserversorgungsplanes wird der Ersatz der Mischwasserkanalisation und der Wasserleitung als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Gemeindegesetz betrachtet.

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Projekt- und Kreditgenehmigung Erweiterungsbau Notunterkunft Ohringen
  • Genehmigung Inspektionsbericht 2024 Betreibungsamt Seuzach

Bauwesen

Folgende Baubewilligung ist erteilt worden:

  • Imeri Blerim - Baubewilligung für Ausbau Dachgeschoss mit Einbau Wohnungen und innere Umbauten im Untergeschoss, Schaffhauserstrasse 17 + 19, Oberohringen
Sanierung im Räbhag