Kanton plant ausserorts den Rückbau der Strassenbeleuchtung
Basierend auf dem Beleuchtungsreglement des Kantons Zürich werden Staatsstrassen nur noch in besiedelten Gebieten beleuchtet. In weniger oder unbesiedelten Gebieten werden die Beleuchtungsanlagen nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer ersatzlos demontiert. Dies bedeutet, dass keine neuen Investitionen für die Beleuchtung solcher Abschnitte genehmigt werden.
Die Gemeinde Seuzach hat nach Ankündigung der Massnahmen beim Kanton interveniert und dabei auf die Wichtigkeit eines beleuchteten Radwegs von und nach Winterthur hingewiesen. Die Verantwortlichen des Kantons haben der Gemeinde jedoch mitgeteilt, dass ein erneuter Betrieb durch den Kanton, aufgrund des geltenden Rechts, nicht bewilligt werden kann. Der Gemeinderat erwägt deshalb eine Sanierung der Strassenbeleuchtung und einen Weiterbetrieb durch die Gemeinde.