Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 16. Januar 2025
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2025 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Ersatzanschaffung Verkehrsgruppenfahrzeug Feuerwehr
Gemäss dem Konzept zu den Ersatzanschaffungen von Fahrzeugen für die Feuerwehr Seuzach soll das bestehende Verkehrsgruppenfahrzeug ersetzt werden. Das Fahrzeug mit Jahrgang 1997 weist ein hohes Alter auf und bedarf stetig zunehmender Unterhaltsarbeiten.
Die Gesamtkosten für die Ersatzanschaffung eines neuen Verkehrsgruppenfahrzeuges betragen 132'310 Franken, inkl. MWST. Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) hat eine Subvention in der Höhe von 50'500 Franken zugesichert. Die Nettokosten für die Gemeinde belaufen sich auf 81'811 Franken, inkl. MWST. In der Investitionsrechnung 2025 sind 70'000 Franken enthalten. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit genehmigt. Die Mehrkosten in der Höhe von 11'811 Franken werden im Sinne von Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet.
Anpassung Grundbedarf gemäss SKOS-Richtlinie
Die SKOS-Richtlinien (Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) sehen vor, dass Anpassungen der Renten an die Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz auch in der Sozialhilfe nachvollzogen werden. Entsprechend empfiehlt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt die Anpassung an die Teuerung zu übernehmen. Die SKOS-Richtlinien sind in der Verordnung zum Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich als verbindlich deklariert worden.
Der Kanton Zürich setzt dies rasch um: Der Regierungsrat hat auf Antrag der Sicherheitsdirektion die kantonale Verordnung zum Sozialhilfegesetz angepasst. Die Änderung tritt am 1. April 2025 in Kraft. Für die Vorbereitungsmassnahmen und administrativen Gegebenheiten gibt es eine Übergansfrist von 3 Monaten.
Der Gemeinderat hat die Änderungen der SKOS-Richtlinien sowie die Anpassung von § 17 der Sozialhilfeverordnung des Kantons Zürich zur Kenntnis genommen. Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt werden per 1. Juli 2025 umgesetzt.
Werterhaltungsmassnahmen Abwasserreinigungsanlage
Für die Sanierung des Vorklärbeckens, den Ersatz des Grobstoffabscheiders, die Sanierung des Flachdaches der Schlammbehandlung, den Werterhalt bzw. Ersatz von diversen Aggregaten sowie die Planerleistungen hat der Gemeinderat einen Kredit von 385'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Die Werterhaltungsmassnahmen sind im Budget 2025 eingestellt.
Sanierung Hauptplatz Fussballanlage Rolli
Der Rasenplatz 1 der Fussballanlage Rolli ist mittlerweile 45-jährig und in einem schlechten Zustand. Insbesondere das nicht ordentlich versickernde Platzwasser führt zu Einschränkungen. Bevor eine kostenintensive Totalsanierung des Platzes geplant wird, werden als Sofortmassnahme Sickerschlitze erstellt, welche anschliessend mit Rundkies verfüllt werden.
Der Gemeinderat hat zu diesem Zweck einen budgetierten Kredit von 90'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Die Sanierung wird von Ende Januar bis Mai 2025 durch die Firma Proturf GmbH, Winden, ausgeführt.
Kauf Waldparzelle
Die Waldparzelle "Boden" mit Katasternummer 8162 und einer Fläche von 30'567 m2 wurde der Gemeinde Seuzach zum Kauf angeboten. Das Grundstück grenzt an gemeindeeigene Waldflächen, weshalb eine Arrondierung sinnvoll ist und auch vom Revierförster begrüsst wird.
Der Gemeinderat hat den Kauf zu einem Preis von 65'832.15 Franken genehmigt. Im Budget 2025 ist kein entsprechender Betrag eingestellt, weshalb dieser der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet wird.
Weitere Beschlussgeschäfte
Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:
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Abnahme Revisionsbericht Geldverkehrsrevision 2024
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Projektierungskredit Neubau Primarschulhaus Rietacker zu Handen Gemeindeversammlung
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Bauabrechnung Tagesstrukturen Weid zu Handen Gemeindeversammlung