Gesuch um Bewilligung lärmintensiver Bauarbeiten während den allgemeinen Ruhezeiten
Gestützt auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Seuzach vom 7. Oktober 2010 sind lärmige Arbeiten während den Ruhezeiten sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen verboten.
Allgemeine Ruhezeiten
Montag bis Freitag 12.00 bis 13.00 Uhr und 19.00 bis 07.00 Uhr
Nachtruhe
allgemeine Nachtruhe 22.00 bis 07.00 Uhr
Ausnahmenbewilligungen
Ausnahmenbewilligungen für Bauarbeiten, die während der Mittagsruhezeit (12.00 bis 13.00 Uhr) störenden Lärm verursachen, werden nur dann erteilt, wenn bautechnische Gründe, wie z. B. Grossbetonieretappen, vorliegen.
Ausnahmebewilligungen nach § 4a der kantonalen Baulärmverordnung für Bauarbeiten die störenden Lärm während der Nachtzeit (19.00 und 07.00 Uhr) verursachen, werden nur erteilt, sofern verkehrs- und/oder sicherheitstechnische Gründe vorliegen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Lärmintensive Bauarbeiten - Gesuchformular (PDF, 109.79 kB) | Download | 0 | Lärmintensive Bauarbeiten - Gesuchformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 052 320 40 41 | sicherheit@seuzach.ch |