Gesuch um Bewilligung von vorübergehender Inanspruchnahme öffentlichen Grundes

Vorübergehende Inanspruchnahmen von öffentlichem staatlichem Grund – etwa für Materialablagerungen, die Platzierung von Mulden, zur Abstützung von Baugerüsten sowie zu Sonderzwecken gewerblicher Art – benötigen eine Bewilligung.

Das Gesuch für die Bewilligung zur Benutzung von öffentlichem Grund ist 10 Arbeitstage vor der geplanten Inanspruchnahme der Abteilung Sicherheit einzureichen. Dem Gesuch ist ein Katasterplan mit eingezeichneter Lage und Grösse der Flächenbeanspruchung beizulegen.

Gebühren
Für den gesteigerten Gemeindegebrauch zu ideellen Zwecken werden nur die notwendigsten Schreibgebühren erhoben. Für den übrigen gesteigerten Gemeindegebrauch und die Sondernutzung kann die Gemeinde Seuzach Gebühren nach den Vorgaben der kantonalen Sondergebrauchsverordnung erheben.

Katasterplan
Über das WebGIS können Sie einen Katasterplan ausdrucken.

Zugehörige Objekte

Name
Vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Grund - Gesuchformular (PDF, 138.02 kB) Download 0 Vorübergehende Inanspruchnahme öffentlicher Grund - Gesuchformular