Fahrbewilligung für Gemeinde-, Flur- und Waldstrassen mit Fahrverbot
Das Befahren von Gemeinde-, Flur- und Waldstrassen mit Fahrverbot bedarf einer Fahrbewilligung.
Bedingungen
- Fahrbewilligungen werden nur ausnahmsweise auf Gesuch und mit Angabe einer Begründung erteilt.
- Seitens der Strassenbesitzer besteht keine Haftpflicht für Unfälle und Schäden infolge schlechten Strassenzustandes, Hindernisse etc.
- Der Fahrzeughalter haftet für alle Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden, z. B. an Strassen oder Kulturen.
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Fahrbewilligung für Gemeinde-, Flur- und Waldstrassen mit Fahrverbot (PDF, 77.8 kB) | Download | 0 | Gesuch um Fahrbewilligung für Gemeinde-, Flur- und Waldstrassen mit Fahrverbot |
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Sicherheit | 052 320 40 41 | sicherheit@seuzach.ch |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |