Baubeginn melden (mit Bewilligungs-Nr)

Ist die Baubewilligung rechtskräftig, so kann der Baubeginn beantragt werden, wenn alle erforderlichen Auflagen erfüllt sind.

Die Baufreigabe erfolgt schriftlich durch die Bauverwaltung.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Anmeldung des Baubeginns

Verfahren

  • Anmeldung bei der Bauverwaltung
  • Prüfung ob alle Auflagen erfüllt wurden
  • Erteilung der Baufreigabe

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.