AHV-Zweigstelle
- Auskunftserteilung zur IV und AHV
- Abgabe Formulare und Weisungen zur IV und AHV
Öffnungszeiten
Mo 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.30 Uhr
Di - Do 08.30 - 11.30 / Nachmittag geschlossen
Fr 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Frage |
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Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und vorzeitig Pensionierte, Studierende, juristische Personen (AG, GmbH, Stiftung etc.) Anmeldung bei der AHV-Zweigstelle; Fragebogen und Infoblatt verlangen. |
Ab 01.01. nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zum Erreichen des Rentenalters. Bei Berufstätigkeit ab 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahres. |
Ja, die Beitragspflicht besteht auch für Nichterwerbstätige bis ins Rentenalter. |