Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 21. September 2023

28. September 2023

Der Gemeinderat Seuzach hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:

Entscheid Präqualifikation und Genehmigung Pflichtenheft für den Studienauftrag Projekt Neubau oder Sanierung mit Erweiterung Schulhaus Rietacker

Die Gemeinde Seuzach eröffnete als Vorbereitung der Durchführung eines Studienauftrages für einen Neubau oder eine Sanierung mit Erweiterung der Schulanlage Rietacker am 23. Juni 2023 ein selektives Verfahren. Dieses wurde mit vorausgehender Präqualifikation durchgeführt und öffentlich ausgeschrieben. Mit Eingabetermin vom 24. August 2023 haben sich 25 Planer-Teams um eine Teilnahme am Studienauftrag beworben. Das Beurteilungsgremium hat am 14. September 2023 anhand der Eignungskriterien gemäss Pflichtenheft für die Präqualifikation vom 21. Juni 2023 sechs Planer-Teams, bestehend aus den beiden Fachbereichen Architektur und Landschaftsarchitektur, ausgewählt:

  • Allemann Bauer Eigenmann Architekten AG mit Andreas Geser Landschaftsarchitekten AG
  • ARGE Leismann AG und Fanzun AG mit Cukrowicz Landschaften GmbH
  • ARGE Diagonal Architekten AG und Robauen AG mit Chaves Biedermann Landschaftsarchitekten GmbH
  • Atelier Brandau Ciccardini Architekten FH SIA GmbH mit METTLER Landschaftsarchitektur AG
  • MSA Meletta Strebel Architekten AG mit Uniola AG
  • Hull Inoue Radlinsky GmbH mit Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH

Der Gemeinderat hat die vorgeschlagenen Planer-Teams sowie das Pflichtenheft mit dem dazugehörigen Raumprogramm für den Studienauftrag genehmigt. Die ausgewählten Planer-Teams werden zum Studienauftrag eingeladen.

Projektierung Strassensanierung "Im Räbhag"

Die Sanierung des Strassenabschnitts "Im Räbhag" ist für das Jahr 2024 vorgesehen. Neben dem schadhaften Belag sollen auch die Werkleitungen erneuert werden.

Die Gesamtkosten für die Ausarbeitung des Bauprojektes durch das Ingenieurbüro Ingesa AG belaufen sich auf 54'000 Franken. Der Gemeinderat hat den Kredit genehmigt. Die Differenz zu dem im Budget 2023 eingestellten Betrag von 20'000 Franken wird der Kompetenzsumme des Gemeinderates gemäss Art. 27 Gemeindeordnung angerechnet.

Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023

Die Gemeindeversammlung wird auf Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr, Saal Zentrum Oberwis, einberufen. Es wird ein Traktandum "Genehmigung Budget und Steuerfuss 2024" behandelt.

Kreditgenehmigung Gemeindehaus

Im Frühjahr 2023 wurde ein Kredit für die Flachdachsanierung des Gemeindehauses sowie die Erstellung einer Photovoltaikanlage genehmigt. Für die Ausführung der Arbeiten musste der gesamte Neubauteil des Gemeindehauses eingerüstet werden. Um die Synergieeffekte zu nutzen, hat der Gemeinderat den altersbedingten Ersatz der Stoff- und Lamellenstoren des Neubaus genehmigt. Zudem hat der Gemeinderat die Beschaffung und Installation von festinstallierten Klimageräten bewilligt.

Für die beiden Vorhaben hat der Gemeinderat einen Kredit von insgesamt 91'000 Franken, inkl. MWST, freigegeben. Der Betrag ist nicht im Budget 2023 enthalten und muss im Sinne von Art. 27 der Gemeindeordnung der Kompetenzsumme des Gemeinderates angerechnet werden.

Weiteres Beschlussgeschäft

Zudem wurde folgendes Geschäft behandelt:

  • Festsetzung Budget und Steuerfuss 2024

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Bhend, Stefan - Baubewilligung Böschungsverbauung (Arealüberbauung), Gotthelfstrasse 81
  • Gemeinde Seuzach - Baubewilligung Neubau Containeranlage für Tagesstrukturen,
    Weidstrasse 18
  • Graber, Andreas und Andrea - Baubewilligung Umbau Einfamilienhaus mit Wohnraumerweiterung, Einbau und Vergrösserung Fenster sowie Anbau Schopf, Rundstrasse 16, Oberohringen
  • Sennhauser, Manuel - Baubewilligung Schallschutzwand, Ohringerstrasse 8

Folgende Baubewilligung ist verweigert worden:

  • APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG - Bauverweigerung für zwei Plakatstellen (freistehend, einseitig und unbeleuchtet), Strehlgasse 14

Einbürgerungen

Seit dem 1. Juli 2023 ist das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) in Kraft. Dieses sieht eine Änderung bei den Publikationen vor. Seit dem Inkrafttreten ist es den Gemeinden nicht mehr gestattet, Einbürgerungen zu publizieren.

Ersatz Storen Gemeindehaus