
Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 11. Februar 2021
Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung die folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Anordnung Urnenabstimmung vom 28. März 2021 für Budget und Steuerfuss
Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) ist der Gemeinderat für die Anordnung von Urnenabstimmungen zuständig. Die Anordnung ist mindestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag zu veröffentlichen. Mit dem Gesetz für Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Coronapandemie haben die Gemeinden die Möglichkeit, grundsätzlich auch nicht an eine Urnenabstimmung überweisbare Geschäfte wie die Jahresrechnung oder das Budget mit Steuerfuss in dieser Zeit trotzdem an die Urne zu bringen. Davon wird Gebrauch gemacht und das Budget 2021 mit Steuerfuss 2021 als Variantenabstimmung der Stimmbevölkerung am 28. März 2021 vorgelegt.
2. Geldverkehrsprüfung 2021 - Revisionsbericht
Die Revipro AG, Thalwil, hat eine Geldverkehrsrevision durchgeführt. Dabei standen folgende Prüffelder im Fokus:
Kassensturz: Bestandes- und Verkehrsprüfung
Geldkonten: Bestandes- und Verkehrsprüfung
Buchprüfung: Beleg- und Journalkontrolle, Saldobilanz
Die Revision zeigt keine Mängel, Hinweise oder Empfehlungen auf. Massnahmen erübrigen sich somit und einmal mehr kann eine einwandfreie Buchführung zur Kenntnis genommen werden.
3. Sozialhilfegesetz - Änderung der SKOS-Richtlinien
Die SKOS-Richtlinien (Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe) sehen vor, dass Anpassungen der Renten an die Preis- und Lohnentwicklung in der Schweiz auch in der Sozialhilfe nachvollzogen werden. Entsprechend wurde beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt die Anpassung an die Teuerung vorgenommen. Die SKOS-Richtlinien sind in der Verordnung zum Sozialhilfegesetz als verbindlich deklariert. Die Änderungen für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt werden in Seuzach per 1. Juli 2021 umgesetzt.
4. Legislaturprogramm 2018 bis 2022 - Stand der Umsetzung 2020
Das Legislaturprogramm zeigt auf, welche Projekte innerhalb des Legislaturzeitrahmens angegangen bzw. realisiert werden sollen. Es ist eine Querschnittplanung über alle Fach- und Leistungsbereiche hinweg. Verwaltung und Behörde sind auf Kurs; viele Massnahmen sind bereits abgeschlossen oder angestossen oder befinden sich kurz vor der Realisierung.
Bauwesen
Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:
- Genossenschaft Migros Ostschweiz - Baubewilligung für Umbau Migros-Filiale sowie Sanierung Wohnhaus, Winterthurerstrasse 5
- Salt Mobile SA i.V. Swiss Infra Services - Baubewilligung für Umrüstung sowie Leistungsanpassung (Antennenaustausch und -erweiterung) der bestehenden Mobilfunkantennenanlage, bei Schlosserweg 1
- Momb AG - Bauverweigerung für Abbruch Wohnhaus (Schutzobjekt), Schaffhauserstrasse 79
Katharina Weibel, Gemeindepräsidentin, Telefon 079 355 97 22
Beat Meier, Verwaltungsleiter, Telefon 052 320 40 05