Verhandlungsbericht Gemeinderat vom 19. September 2024

26. September 2024

Der Gemeinderat Seuzach hat an seiner Sitzung vom 19. September 2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:

Budget 2025

Der Gemeinderat hat das Budget 2025 und das Investitionsprogramm 2025 bis 2028 für die Politische Gemeinde genehmigt und zuhanden der Rechnungsprüfungskommission sowie der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 verabschiedet.

Das Budget weist einen Gesamtaufwand von 44'577'110 Franken und einen Ertrag ohne ordentliche Steuern Rechnungsjahr von 22'868'990 Franken aus. Daraus resultiert ein Aufwandüberschuss von 21'708'120 Franken in der Erfolgsrechnung. Dieser wird bei einem unveränderten Steuerfuss von 83 % mit einem Steuerertrag von 23'240'000 Franken gedeckt. Die Erfolgsrechnung schliesst somit mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe von 1'531'880 Franken. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 6'076'400 Franken. Im Finanzvermögen sind Desinvestitionen von 1'368'800 Franken vorgesehen.

 

Kommunaler Mehrwertausgleich

Mit Beschluss vom 6. Juni 2024 hat der Gemeinderat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (Kommunaler Mehrwertausgleich) beschlossen, die Freifläche auf 1200 m2 sowie die Mehrwertabgabe auf 40 % des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts festgelegt und zuhanden der Kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Auflage verabschiedet.

Während der öffentlichen Auflage sind 31 Einwendungen eingegangen. Dazu wird in Ziff. 4.2 des erläuternden Berichts nach Art. 47 der Raumplanungsverordnung Stellung genommen.

Der Gemeinderat hat die Einwendungen analysiert, und ist zum Schluss gekommen, dass der kommunale Mehrwert mit 20 % gleich besteuert werden soll wie der kantonale. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrags, der anstelle der Mehrwertabgabe abgeschlossen werden kann, kann die strategische Entwicklung des Zentrums trotz geringerer Verhandlungsstärke vorangetrieben werden.

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (Kommunaler Mehrwertausgleich) wird als genehmigungsfähig betrachtet und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 verabschiedet.

 

Planauflage Revision Richt- und Nutzungsplanung

Im März 2023 wurde die Revision der Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) in Auftrag gegeben. Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat mit dem Ortsplanungsunternehmen Suter von Känel Wild AG die Unterlagen überprüft und den heutigen Bedürfnissen angepasst. Die hauptsächliche Revisionspunkte der Bau- und Zonenordnung sind die Harmonisierung der Baubegriffe, die Einführung einer Grünflächenziffer, die Konkretisierung der Entwicklung im Zentrum, inkl. einem Ergänzungsplan sowie die Erarbeitung von Kernzonenplänen. Weiter wurden Konkretisierungen der Abgrabungsvorschriften sowie eine Anpassung des Parkplatzbedarfs vorgenommen.

Der Gemeinderat hat die Revision der Richt- und Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) für die öffentliche Planauflage, die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger sowie die Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich verabschiedet.

Die öffentliche Planauflage findet vom 18. Oktober bis 16. Dezember 2024 im Gemeindehaus (Abteilung Hochbau, 1. OG) sowie über die digitale Plattform www.mitwirken-seuzach.ch statt. Am 11. November 2024 wird die Vorlage der Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Während der Planauflagefrist können sich alle zur Vorlage äussern. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten; sie sind bis spätestens 16. Dezember 2024 dem Gemeinderat Seuzach einzureichen.

Die Festsetzung durch die Gemeindeversammlung ist für den Juni oder September 2025 geplant. Demzufolge kann mit der Genehmigung (Inkrafttreten) durch die Baudirektion beziehungsweise den Regierungsrat per Ende 2025 gerechnet werden.

 

Sanierung Trottoir Kirchhügelstrasse

Nach Abschluss der Bauarbeiten des Alterszentrums im Geeren soll das Trottoir der Kirchhügelstrasse saniert und die Beleuchtung erneuert werden. Die Kandelaber im Bereich des Grundstücks des Alterszentrums mussten aufgrund der Bauarbeiten zurückgebaut werden. Während der Bauzeit wurde auf der gegenüberliegenden Strassenseite ein Provisorium eingerichtet.

Das Projekt sieht vor, den Belag des Trottoirs der Kirchhügelstrasse ab der Brücke über den Chrebsbach bis zur Pflästerung beim Brunnen zu ersetzen sowie Teile der Randabschlüsse zu erneuern. Zusätzlich werden die Einlaufschächte (Deckel) ersetzt und mit Rücksicht auf eine spätere Strassensanierung angepasst. Zudem wird die Beleuchtung ersetzt und neu angeordnet, so dass die Feuerwehrzufahrt gewährleistet ist.

Der Gemeinderat hat das Projekt genehmigt und den budgetierten Kredit von 96'814.85 Franken, inkl. MWST, freigegeben.

 

Abdichtung Aussenwand BSA Alterszentrum im Geeren

In der Bereitstellungsanlage (BSA) Alterszentrum im Geeren hat die Gemeinde seit Erstellung des Neubaus des Alterszentrums wiederholt mit Wassereintritten zu kämpfen. Es ist davon auszugehen, dass diese mit den Bauarbeiten des Alterszentrums und den damit verbundenen Verschiebungen der Grundwasserströme zusammenhängt. Nach den extremen Regenfällen im Dezember 2023 haben sich beispielsweise innert 24 Stunden über 100 Liter Wasser in der Anlage angesammelt. Die Wassereintritte betreffen verschiedene Räumlichkeiten der Anlage, wurden jedoch meist an der südlichen Aussenwand festgestellt.

Verschiedene Abklärungen haben ergeben, dass eine Sickerleitung, welche entlang der Südfassade der Aussenwand der BSA verläuft, nicht mehr intakt ist. Als Sofortmassnahme soll diese Ende September 2024 auf Kosten des Alterszentrums instand gestellt werden. Gleichzeitig wurde der Gemeinde empfohlen, die Anlage von innen abzudichten.

Mit der Instandstellung der Sickerleitung sowie der inwendigen Abdichtung der Anlage, soll das Problem der Wassereintritte in der BSA entlang der Südfassade behoben werden. Der Gemeinderat hat deshalb einen Kredit in der Höhe von 20'000 Franken, inkl. MWST, für die Abdichtarbeiten genehmigt. Dieser Betrag ist nicht im Budget enthalten und ist der Kompetenzsumme des Gemeinderates anzurechnen.

 

Ersatz Lautsprecheranlage Saal Zentrum Oberwis

Die Lautsprecheranlage des Saals Zentrum Oberwis sowie die dazugehörige Steuerung ist mittlerweile in die Jahre gekommen. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu technischen Ausfällen, welche den Betrieb beeinträchtigten. Die Zuverlässigkeit und Funktionstüchtigkeit der Anlage sind für Veranstaltungen im Saal von zentraler Bedeutung. Eine Reparatur der bestehenden Anlage ist aufgrund des Alters und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung nicht mehr sinnvoll.

Aufgrund der Rückweisung des Projektierungskredits Rietacker ist davon auszugehen, dass der Saal im Zentrum Oberwis mittel- bis langfristig weiter betrieben wird. Es ist daher angezeigt, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.

Für den Ersatz der Komponenten wird ein Kredit in der Höhe von 77'000 Franken, inkl. MWST, genehmigt. Die Kosten sind nicht im Investitionsbudget enthalten und werden der Kompetenzsumme des Gemeinderats angerechnet.

 

Weitere Beschlussgeschäfte

Zudem wurden folgende Geschäfte behandelt:

  • Genehmigung finanzielle Beiträge 2024 an Institutionen und Vereine
  • Festsetzung Fernwärmebezugspreis 2025

 

Bauwesen

Folgende Baubewilligungen sind erteilt worden:

  • Baugesellschaft Heimensteinstrasse, c/o Wylandpark AG - Baubewilligung für Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Merhfamilienhaus mit Tiefgarage, Heimensteinstrasse 16
Kirchhügelstrasse