Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Über das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung können Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert werden, die

  • keine Schweizer Ehepartnerin / keinen Schweizer Ehepartner haben.
  • eingetragene Partnerin / eingetragener Partner einer Person mit Schweizer Staatsbürgerschaft sind.
  • keinen Schweizer Elternteil haben.
  • nicht staatenlose Kinder sind.

Schweizer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind stets auch Bürgerinnen/Bürger (mindestens) eines Kantons und (mindestens) einer Gemeinde. Sofern Sie eingebürgert werden, sind Sie Bürgerin/Bürger der Gemeinde Seuzach, des Kanton Zürich und der Schweiz.

Gesuch einreichen

Sofern Sie alle Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online einreichen.

Zürikonto-Login (AGOV)

Damit Sie das Einbürgerungsgesuch einreichen können, benötigen Sie ein AGOV Login. AGOV wurde vom Bund speziell zur Verwendung von Webservices auf allen drei Staatsebenen entwickelt. Im Kanton Zürich sichert es seit Frühling 2024 den Zugang zum "Zürikonto", auf dem die Leistungen der Verwaltungen gebündelt werden.

Klicken Sie auf den obenstehenden Link und wählen Sie danach "AGOV" an. Sie werden nun umgeleitet auf die Website von AGOV. Klicken Sie nun auf "Jetzt registrieren" und folgen Sie den Anweisungen.

Hilfestellung bei der Gesuchseinreichung

Die Lernstube in Dübendorf bietet kostenlose Unterstützung beim Ausfüllen der Umfrage "Kann ich mich einbürgern lassen", beim Erstellen einer Chechkliste für Unterlagen und Schritte der Einbürgerung, beim Einrichten einer funktionierenden E-Mailadresse, bei der Erstellung des Logins und sinnvolle Sicherung der Logindaten, bei der Erfassung der geforderten Daten sowie beim Hochladen der geforderten Dokumente.

Voraussetzungen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung? Sie können es mit dem Einbürgerungs-Checker des Kantons Zürich unverbindlich herausfinden.

Verfahren

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr zwei Jahre. Nachdem Sie das Gesuch eingereicht haben, wird es sowohl durch das Gemeindeamt (Kanton) als auch durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) sowie der Wohngemeinde (Seuzach) geprüft. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerungen finden Sie ausserdem im untenstehenden Merkblatt.

Kantonaler Deutschtest für die Einbürgerung – KDE

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss über genügend Deutschkenntnisse verfügen. Sofern Sie eine obligatorische Schule, eine Lehre oder ein Studium in deutscher Sprache absolviert haben, benötigen Sie keinen Sprachnachweis. Ebenso sind Muttersprachlerinnen/Muttersprachler sowie Personen, die bereits einen Sprachnachweis vorweisen können, vom KDE ausgenommen.

Alle anderen Personen müssen anhand eines Tests ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Im Hörverstehen sowie dem mündlichen Prüfungsteil muss das Niveau B1, im Leseverständnis sowie dem schriftlichen Prüfungsteil das Niveau A2 erreicht werden.

Müssen Sie den KDE absolvieren? Sie können es mit dem KDE-Checker unverbindlich herausfinden.

Grundkenntnistest

Der Grundkenntnistest ist für alle Personen obligatorisch, die weder eine obligatorische Schule, eine Lehre oder ein Studium in der Schweiz absolviert haben. Mit dem Grundkenntnistest weisen Sie Ihre Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens nach.

Müssen Sie den Grundkenntnistest absolvieren? Sie können es mit dem Grundkenntnistest-Checker unverbindlich herausfinden.

Vorbereitung Grundkenntnistest

Hier gelangen Sie zum standardisierten Übungs-Grundkenntnistest des Kantons Zürich. Ebenso finden Sie über diesen Link alle Übungsfragen als Download sowie weitere Hilfsmittel für die selbstständige Vorbereitung.

Zeitpunkt für das Einreichen der Nachweise über Sprach- und Grundkenntnisse

Sobald wir Ihr Einbürgerungsgesuch erhalten haben, werden wir Ihnen dessen Eingang schriftlich bestätigen und Sie auffordern, die entsprechenden Tests zu absolvieren. Genauere Angaben zum jeweiligen Prüfungsort erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung.

Gebühren

Die Verfahrenskosten für die ordentliche Einbürgerung setzen sich aus den Gemeindegebühren, den Kantonsgebühren und den Bundesgebühren zusammen.

  bis 20 Jahre 20 bis 25 Jahre über 25 Jahre Ehepaare *
Gemeinde kostenlos CHF 250 CHF 500 CHF 1'000
Kanton kostenlos CHF 250 CHF 500 CHF 1'000
Bund CHF 50 (bis 18 Jahre)
CHF 100 (ab 18 Jahre)
CHF 100 CHF 100 CHF 150

*In das Gesuch der Eltern einbezogene Kinder sind kostenlos.

 

Zuständige Stellen für die ordentliche Einbürgerung

In das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind alle drei Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinde) involviert. Über nachstehende Links gelangen Sie direkt zur Website der jeweiligen Stelle.

In der Gemeinde Seuzach sind die Einwohnerdienste für die Einbürgerungen zuständig. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Einwohnerdienste Seuzach 

Gemeindeamt des Kanton Zürich 

Staatssekretariat für Migration SEM 

Zugehörige Objekte

Name
Merkblatt über die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung (PDF, 202.66 kB) Download 0 Merkblatt über die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung
Merkblatt zum Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung (PDF, 145.89 kB) Download 1 Merkblatt zum Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung