Die Gemeinde hat ein neues Parkierungskonzept für den öffentlichen Strassenraum ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang wurde an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2021 durch die Stimmberechtigten der Gemeinde Seuzach die neue Parkierungsverordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Im Weiteren hat der Gemeinderat das zugehörige Parkierungsreglement per 1. März 2022 verabschiedet.

Die genannten Erlasse umfassen unter anderem die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Nachtparkierung.

Auf dem Gemeindegebiet Seuzach darf nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr ausschliesslich mit einer entsprechenden Parkbewilligung regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert werden.

Eine Regelmässigkeit liegt vor, wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug anlässlich von Kontrollen innert 30 Tagen drei Mal oder häufiger in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird.

Personen, die mangels einer anderen Parkmöglichkeit auf einen gesteigerten Gemeingebrauch im Sinne von Art. 6 der Parkierungsverordnung der Gemeinde Seuzach angewiesen sind, erhalten auf Gesuch hin und gegen Gebühr eine entsprechende Parkbewilligung.

Die entsprechende Parkbewilligung kann online unter www.parkingpay.ch, über die Parkingpay-App oder am Schalter der Einwohnerdienste gelöst werden.

(Nacht-)Parkbewilligung für Einwohnerinnen und Einwohner von Seuzach:

Einwohnerinnen und Einwohner von Seuzach haben die Möglichkeit, die «Parkbewilligung Seuzach» für 50 Franken pro Monat oder die «Parkbewilligung öffentliche Parkplätze» für 30 Franken pro Monat zu lösen.

Wichtig

Einwohner/innen und Wochenaufenthalter/innen von Seuzach müssen keine separate Nachtparkbewilligung lösen, da diese in den Parkbewilligungen Seuzach sowie Parkbewilligung öffentliche Parkplätze inbegriffen ist.

Parkbewilligung Seuzach:

Die Parkbewilligung Seuzach ist tagsüber sowie in der Nacht auf dem ganzen Gemeindegebiet gültig.

Parkbewilligung öffentliche Parkplätze:

Die Parkbewilligung öffentliche Parkplätze erlaubt das Parkieren ebenfalls tagsüber sowie in der Nacht, jedoch ausschliesslich auf den öffentlichen Parkplätzen, nicht jedoch im öffentlichen Strassenraum der Gemeinde Seuzach.

(Nacht-)Parkbewilligung für auswärtige, nicht in Seuzach wohnhafte Personen:

Auswärtige Personen haben die Möglichkeit, die sogenannte «Nachtparkbewilligung» für 50 Franken pro Monat zu lösen, welche zwischen 22.00 und 06.00 Uhr auf dem ganzen Gemeindegebiet gültig ist.

Untenstehend finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zum Lösen einer (Nacht-)Parkbewilligung über die App «Parkingpay» sowie der Flyer "Parkieren in Seuzach" für weitere Informationen.

 

Zugehörige Objekte

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Informationsflyer - Parkieren in Seuzach.pdf (PDF, 551.83 kB) Download 0 Informationsflyer - Parkieren in Seuzach.pdf
Schritt für Schritt Anleitung zum Lösen einer Nachtparkbewilligung.pdf (PDF, 367.28 kB) Download 1 Schritt für Schritt Anleitung zum Lösen einer Nachtparkbewilligung.pdf
Schritt für Schritt Anleitung zum Lösen einer Parkbewilligung Seuzach oder Parkbewilligung öffentliche Parkplatze.pdf (PDF, 366.93 kB) Download 2 Schritt für Schritt Anleitung zum Lösen einer Parkbewilligung Seuzach oder Parkbewilligung öffentliche Parkplatze.pdf