Identitätskarte
Sofern Sie eine Identitätskarte benötigen, können Sie diese am Schalter der Einwohnerdienste beantragen. Das Passbüro nimmt keine Anträge nur für IDs entgegen.
Es haben alle Personen, auch Kinder, persönlich vorzusprechen. Minderjährige müssen von einem Elternteil bzw. dem Inhaber der elterlichen Sorge an den Schalter der Einwohnerdienste begleitet werden.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Aktuelles Passfoto (35 x 45 mm, nicht älter als 1 Jahr, wird auch per Email akzeptiert)
- Frühere Identitätskarte (egal, ob noch gültig oder bereits abgelaufen) oder Verlustmeldung der Polizei
ACHTUNG: Für ein geeignetes Passfoto beachten Sie bitte die Fotomustertafel vom Bundesamt für Polizei.
Notpass (Provisorischer Pass)
In Notsituationen, oder wenn Sie Ihre Reise kurzfristig antreten, können Sie einen provisorischen Pass bestellen. Er ist während der anstehenden Reise gültig, maximal 12 Monate und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt.
Für den Notpass können Sie ohne Termin beim Passbüro am Sihlquai 253, oder beim Notpassbüro am Flughafen vorsprechen. Er wird vor Ort gedruckt. Da er keinen Datenchip enthält, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Minderjährige müssen von einem Elternteil bzw. dem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden.
Gültigkeit und Preise / Produktionsdauer
Die Gebühren sind vor Ort mit Kredit-/Debitkarte, digital mit Twint, oder bar zu bezahlen. Erst danach werden die Ausweise produziert. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
Identitätskarte |
Gültigkeit |
Preis (inkl. Porto) |
Erwachsene |
10 Jahre |
CHF 70.00 |
Kinder (0-18 Jahre) |
5 Jahre |
CHF 35.00 |
Notpass |
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Provisorischer Pass |
1 Reise / max. 12 Monate |
CHF 100.00 |
Provisorischer Pass Flughafen |
1 Reise / max. 12 Monate |
CHF 150.00 |
Verlust des Ausweises - Verlustmeldung bei der Polizei
Melden Sie den Verlust oder den Diebstahl Ihres Ausweises so schnell wie möglich der örtlichen Polizei. Für die Beantragung eines Ersatzausweises muss der zuständigen Behörde eine Verlustanzeige einer Polizeistelle vorliegen.
Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht weiterverwendet werden und ist dem Passbüro oder den Einwohnerdiensten abzugeben.
Verlust im Ausland
Wenn Sie im Ausland weilen, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ebenfalls so rasch als möglich der örtlichen ausländischen Polizei melden. Einen Ersatzausweis können Sie bei der Schweizer Botschaft oder beim Konsulat Ihres Aufenthaltslandes beantragen.
Auch wenn Sie keinen Ersatzausweis benötigen, sollten Sie Ihren Ausweisverlust so rasch als möglich der zuständigen Schweizer Vertretung oder – nach Rückkehr in die Schweiz – einer schweizerischen Polizeistelle melden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Fotomustertafel (PDF, 1.46 MB) | Download | 0 | Fotomustertafel |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 052 320 40 40 | einwohnerdienste@seuzach.ch |