Grabmalgesuch (Grabstein/Kreuz/Stellriemen)

Jedes neue Reihengrab wird vom Bestattungsamt mit einer Grabnummer und einem Holzkreuz mit Namensschild gekennzeichnet. Angehörigen ist es freigestellt anstelle des Holzkreuzes ein eigenes Grabmal auf den Grabplatz zu setzten.

Die Errichtung eines Grabmals und/oder einer Grabeinfassung (Stellriemen) benötigt eine schriftliche Bewilligung vom Bestattungsamt Seuzach. Die Bewilligung holt meist der Bildhauer für Sie ein. Die Bestimmungen für Grabmäler und Grabeinfassungen auf dem Friedhof Seuzach sind in der Bestattungs- und Friedhofverordnung festgelegt.

Durch die Erdsenkung darf das Grabmal bei Erdbestattungen frühestens nach sechs Monaten gesetzt werden. Bei Urnengräbern empfiehlt es sich, ebenso sechs Monate zuzuwarten.

Der Unterhalt der Grabmale ist Sache der Angehörigen. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche durch fehlerhaftes Setzen des Grabmals oder durch dessen Zerfall entstehen.

Zugehörige Objekte

Name
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Gesuch Grabeinfassung (Stellriemen) (PDF, 54.74 kB) Download 2 Gesuch Grabeinfassung (Stellriemen)
Merkblatt nicht erlaubte Stellriemen (PDF, 311.43 kB) Download 3 Merkblatt nicht erlaubte Stellriemen
Merkblatt erlaubte Stellriemen (PDF, 466.38 kB) Download 4 Merkblatt erlaubte Stellriemen