Gesuch um Bewilligung einer temporären Strassensperrung
Vorübergehende Sperrungen von Gemeindestrassen – etwa für Spezialtransporte, Kranarbeiten oder für Strassenfeste – benötigen eine Bewilligung.
Das Gesuch für die Bewilligung einer temporären Strassensperrung ist 10 Arbeitstage vor der geplanten Sperrung der Abteilung Sicherheit einzureichen. Dem Gesuch ist ein Katasterplan mit eingezeichneter Lage beizulegen.
Katasterplan
Über das WebGIS können Sie einen Katasterplan ausdrucken.
Zugehörige Objekte
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Gesuch um Bewilligung einer temporären Strassensperrung (PDF, 100.13 kB) | Download | 0 | Gesuch um Bewilligung einer temporären Strassensperrung |
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Sicherheit | 052 320 40 41 | sicherheit@seuzach.ch |
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Gesellschaft und Sicherheit | 052 320 40 40 |